Zur Zeit haben wir in Deutschland kein Impfregister, kennen also keine genauen Durchimpfungsraten. Bei den Einschulungsuntersuchungen werden zwar in großem Umfang die Impfpässe unserer Kinder kontrolliert, allerdings ist das die einzige größere Erhebung, auf die wir zurückgreifen können. Die Gesundheitsbehörden erhalten regelmäßig von den KV-en die abgerechneten Ziffern der Kassenpatienten. Daraus kann man ebenfalls auf Impfquoten schließen, allerdings hat diese Erhebung Mängel, da z.B. keine Privatabrechnungsdaten zur Verfügung stehen. Außerdem sind die Abrechnungsmodalitäten auch nach Einführung des neuen G-BA Dokumentationsschlüssels bei einigen KV-en noch nicht standardisiert, so dass sie für eine wissenschaftliche Untersuchung nicht besonders gut geeignet sind.
Mit der elektronischen Aufzeichnung von Impfungen, Diagnosen und Schemata, wie es mit Impf-doc möglich ist, bieten sich erstmals Möglichkeiten, wissenschaftliche und epidemiologische Daten zu erheben.
Das Institut für medizinische Information kooperiert mit dem Institut
für Soziale Pädiatrie und Jugendmedizin der LMU-München unter
Leitung von Prof. Rüdiger von Kries und mit dem Lehrbeauftragten Dr. Jörg
Schelling vom Lehrbereich Allgemeinmedizin der Medizinischen Poliklinik der
LMU-München. Die Daten werden gemäß den Datenschutzvorschriften
anonymisiert aus der Arztsoftware exportiert und auf einem geschützten
Rechner gespeichert. Die Studienergebnisse werden veröffentlicht.
Nein, die Studien sind für die teilnehmende Praxis überhaupt nicht
aufwendig - das Ausfüllen von Formularen und Fragebögen entfällt.
Die Studienpraxen arbeiten mit Impf-doc, wie bisher. Am Ende eines Monats oder
eines Quartals, je nach Studiendesign, werden die Daten per Internet über
eine gesicherte Verbindung übermittelt. Die Praxis erhält ein Protokoll,
welche Daten exportiert wurden. Die Teilnehmer müssen lediglich über
eine Internetverbindung in der Praxis verfügen.
Man kann übrigens jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist von der Teilnahme
zurücktreten.
Wenn die Untersuchungen der Allgemeinheit dienen (z.B. Daten für Wissenschaft
oder für Gesundheitsbehörden - RKI oder PEI) , dann werden eventuell
keine Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall ist das Berufsethos gefragt.
Wenn es sich um gesonderte Studien handelt, erhalten die Praxen eine Aufwandsentschädigung.
Als Anerkennung erhalten alle teilnehmenden Praxen ein kostenfreies Abonnement
des Impfbrief-Online (siehe www.impfbrief.de)
- die einzige Impfzeitschrift, die von der WHO zertifiziert ist.
Eine Studie läuft bereits mit 120 Kinderarztpraxen in Bayern. Weitere Studien mit verschiedenen Fachrichtungen sind in Planung und beginnen Anfang 2010.
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Inst4med
Tel: 0049 [0]30-473722-27
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